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Informationen zum Schulbesuch und der Corona-Testung

Liebe Schüler*innen,

um Prüfungen, Leistungsnachweise, praktische Übungen etc. an der BS22 durchzuführen, können wir (Lehrer*innen) Sie in die Schule einbestellen. Diese Regelung gilt für alle Jahrgänge, auch für die, die derzeit vollständig im Distanzunterricht sind.

Dabei ist zu beachten:

  • Testpflicht für die Teilnahme am Unterricht, Klausuren und Prüfungen

Ab dem 6. April 2021 gilt für alle Schülerinnen und Schüler, die an Präsenzangeboten, Klausuren und Prüfungen in Schulen teilnehmen, die Pflicht zur Durchführung eines Schnelltests für Laien. Verweigern Sie eine Selbsttestung, werden sie vom Präsenzunterricht ausgeschlossen.
Für alle Schülerinnen und Schüler, die täglich in die Schulen kommen, sind wöchentlich nach Möglichkeit 2 Tests vorgesehen.
Für Schülerinnen und Schüler, die für Klausuren oder Prüfungen in die Schule kommen, ist am Klausur- oder Prüfungstag morgens ein Schnelltest durchzuführen.

Im Behördenbrief vom 31.03.2021 heißt es hierzu:

„…Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge, die derzeit nicht am Hybridunterricht teilnehmen, die aber für Klausuren oder Prüfungen in die Schule kommen, ist je Klausur- oder Prüfungstag morgens ein Schnelltest vorzusehen.…“

„…auch weiterhin gilt, dass eine Einverständniserklärung der Eltern für die Durchführung des Schnelltests nicht notwendig ist. Hintergrund: Die Schülerinnen und Schüler führen den Test selbst durch…“

Damit Sie und auch wir uns sicher an der BEA aufhalten, beachten Sie bitte weiterhin die Hygienevorgaben.

Sollten Sie weitere Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an Ihren/Ihre Klassenlehrer*innen.

Ihr BEA-Kollegium