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Unterricht nach den Herbstferien am 18.10. und Reiserückkehrer

für die anstehenden Herbstferien möchten wir Sie darauf hinweisen, dass seit August 2021 in der Freien und Hansestadt Hamburg folgende neue Regelung für Reiserückkehrer gilt:

Personen, die aus dem Ausland zurückkehren, dürfen innerhalb der ersten zehn Tage nach ihrer Rückkehr nur dann das Schulgelände betreten oder an schulischen Veranstaltungen teilnehmen, wenn sie einen negativen Testnachweis vorlegen.

Als Testnachweise gelten:

  • negatives Schnelltestergebnis oder
  • negatives PCR-Ergebnis eines anerkannten Testzentrums (auch aus dem Ausland).

Ausgenommen von dieser Neuregelung sind Geimpfte und Genesene. Beachten Sie bitte auch die Quarantäneregelungen für die Rückkehr aus Hochrisiko- und Virusvariantengebieten unter Reisen:
Offizielles Corona FAQ – hamburg.de

Bitte halten Sie die allgemeinen Hygieneregeln auch an Ihrem Reiseziel ein. Es ist außerdem wichtig, dass Sie vor Ihrem Besuch bzw. vor dem Besuch Ihres Kindes in der Schule besonders darauf achten, dass keine Corona-typischen Krankheitssymptome vorliegen.

Unabhängig davon werden wir am ersten Schultag sowie regelmäßig unsere Schnelltests an der Schule durchführen. An der Schule gelten natürlich weiter die Hygieneregeln, d.h. Maskenpflicht, Abstandsregelung wo es geht, Lüften u.a.

Damit tragen wir zu unserer aller Sicherheit bei!

Vielen Dank für die Unterstützung

Ihr BEA-Team